Grundsatzerklärung:
Bei öffentlichen Ereignissen im Basislager liegt die Verantwortung bei den VeranstalterInnen. Deshalb ist es wichtig, dass folgende Grundsätze eingehalten werden:
- Die VeranstalterInnen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst
- Keine diskriminierenden Äusserungen über Ethnien und Frauen, Homosexuelle und Behinderte
- Keine Tierquälerei
- frühzeitige Information/Einladung NachbarInnen in den umliegenden Wohnsiedlungen
- Bei Umgang mit verstärkten Anlagen oder bei Überschreitung behördlich festgesetzer Ruhezeiten liegt eine polizeiliche Bewilligung vor
- Einhaltung der Ruhezeiten (bei Überschreitung gemäss polizeilicher Bewilligung)
- Reinigung der Sanitären Anlagen sowie Plätze/Park/Loggien nach Durchführung
Vorgehen:
Wegleitung für Veranstaltungen im Basislager bitte ausgefüllt mit Vermerk Intendanz Basislager per Post oder als PDF an Fischer Liegenschaften Management (siehe Kontakt).
Zwecks Kenntnisnahme und Koordination: Wegleitung Veranstaltungen.pdf
Gesuch für eine Veranstaltung:
Falls VeranstalterInnen mit verstärkter Anlage umgehen oder behördlich festgelegte Ruhezeiten überschreiten, muss das polizeiliche “Gesuch für eine Veranstaltung” eingereicht werden. Vor dem Gesuchsantrag bei der Stadtpolizei liegt das OK zur geplanten Veranstaltung im Basislager aufgrund der eingereichten „Wegleitung für Veranstaltungen im Basislager“ vor.
Für die Bewilligung einer Veranstaltung mit verstärkter Anlage oder bei Überschreitung der Ruhezeiten: Gesuch für eine Veranstaltung.pdf
Reinigung nach Durchführung:
Um 12 Uhr anderntags der Veranstaltung wird die Reinigung der benutzten Sanitären Anlagen sowie genutzte Plätze, Orte im Park oder Loggien durch den Hauswart abgenommen.